OZG-Umsetzung
Die Mammutaufgabe OZG wird nur arbeitsteilig zu bewältigen sein. Das gilt ebenso für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Für die Digitalisierung der Leistungen sind die Fachbehörden selbst verantwortlich, das OZG-Projekt im LDI befähigt die Ressorts lediglich zur Umsetzung und informiert über Nachnutzungsmöglichkeiten im Programm OZG Föderal. Die entsprechende IT-Basisinfrastruktur zur technischen Umsetzung wird vom Landesbetrieb Daten und Informationen (LDI) gestellt. Das OZG-Projekt im LDI unterstützt außerdem bei der technischen Anbindung proprietärer Fachverfahren, befähigt im Umgang zur Anwendung der Applikationen und gewährleistet Support.
Das rheinland-pfälzische Projekt berichtet an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über den Umsetzungsfortschritt im Land. Dazu stellen die Fachbehörden dem Projekt die erforderlichen Informationen bereit. Gefasste Beschlüsse zur OZG-Umsetzung werden dem IT-Planungsrat von der Landesregierung vorgelegt. Der genaue Projektauftrag ist zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landesbetrieb für Daten und Informationen geschlossen. Das genaue Vorgehen bei der OZG-konformen Bereitstellung digitaler Leistungen lässt sich in drei Phasen aufteilen. Welche fachlichen Vorarbeiten geleistet werden müssen und wie die einzelnen Phasen der Leistungsdigitalisierung aussehen, wird auf den folgenden Seiten im Detail vorgestellt. Hier finden Sie einen Exkurs zum Thema "Einer für Alle".