Eine Person informiert sich am Laptop über das Onlinezugangsgesetz

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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder ihre gesamten Verwaltungsleistungen bis zum 01.01.2023 zu digitalisieren. Dabei steht die Nutzersicht im Vordergrund. Wofür das OZG im Detail steht, erfahren Sie hier.

Das Logo des Single Digital Gateway

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Das Single Digital Gateway ist eine EU-Verordnung, welche bis zum Jahr 2023 einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen aller Mitgliedsstaaten der europäischen Union ermöglichen soll. Weitere Informationen über das SDG erhalten Sie hier.

OZG in Rheinland-Pfalz
Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz, dargestellt auf verschiedenen Endgeräten

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Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Dabei wird auf die föderale Arbeitsteilung gesetzt. Wie sich die Umsetzung in Rheinland-Pfalz gestaltet, erfahren Sie hier.