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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder ihre gesamten Verwaltungsleistungen bis zum 01.01.2023 zu digitalisieren. Dabei steht die Nutzersicht im Vordergrund. Wofür das OZG im Detail steht, erfahren Sie hier.
OZG in Rheinland-Pfalz
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Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Dabei wird auf die föderale Arbeitsteilung gesetzt. Wie sich die Umsetzung in Rheinland-Pfalz gestaltet, erfahren Sie hier.